Die vielfältigen Kompetenzen
unserer Betreuungskräfte
Die in der "24-Stunden-Betreuung" tätigen Betreuungskräfte
dürfen u.a. die folgenden einfachen Betreuungstätigkeiten durchführen:
• Hilfe im Haushalt (Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen erledigen, Reinigungstätigkeiten, Erledigung der Wäsche, Betreuung von Pflanzen und Haustieren, etc).
• Hilfe bei der Lebensführung
• Gesellschaft leisten
• Begleitung bei diversen Aktivitäten (Einkaufen, Unternehmungen, etc.)
• Folgende Tätigkeiten, solange keine medizinischen Gründe dagegen sprechen:
Seit 10. April 2008 dürfen Betreuungskräfte
zusätzlich die folgenden Tätigkeiten durchführen:
• Einzelne pflegerische Tätigkeiten, die ihnen von diplomiertem Pflegepersonal übertragen wurden:
• Einzelne ärztliche Tätigkeiten, die Ihnen von einem Arzt bzw. von einer dazu befugten diplomierten Pflegefachkraft übertragen wurden, z.B.: