INFORMATIONEN ÜBER DIE DOPPELTE FÖRDERUNG DURCH DAS LAND NIEDERÖSTERREICH
FÖRDERUNG
DIE WICHTIGSTEN VORAUSSETZUNGEN FÜR IHRE "DOPPELTE" FÖRDERUNG VON EURO 550,00 DURCH DAS LAND NIEDERÖSTERREICH:
2 Personenbetreuer müssen im gleichen Kalendermonat (also zugleich) angemeldete sein (für die doppelte Förderung).
Höhe der doppelten Förderung: Euro 550,00 € je Kalendermonat (in dem 2 Personenbetreuer gemeldet sind)
Gerne erledigen wir für sie alle Belange rund um ihre Förderung (Antrag, laufende Datenaktualisierung,
Obacht um Fördervoraussetzungen, etc.)!INFORMATIONEN ÜBER DIE PFLEGESTUFEN 1 - 7
PFLEGEGELD
Hinsichtlich Pflegegeld (Pflegegeldantrag) wenden sie sich bitte an ihren behandelnden Hausarzt oder an ihr behandelndes Krankenhaus (Arzt, Sozialer Dienst, Pflegepersonal).
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.
Voraussetzungen für die 7 Pflegestufen (Quelle: www.oesterreich.gv.at)
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich (netto) |
---|---|---|
Mehr als 65 Stunden | 1 | 162,50 Euro |
Mehr als 95 Stunden | 2 | 299,60 Euro |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 466,80 Euro |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 700,10 Euro |
Mehr als 180 Stunden wenn
| 5 | 951,00 Euro |
Mehr als 180 Stunden wenn
| 6 | 1.327,90 Euro |
Mehr als 180 Stunden wenn
| 7 | 1.745,10 Euro |