wir achten darauf!
Wir bemühen uns, dass Sie für Ihre Personenbetreuung, soweit möglich, auch tatsächlich Anspruch auf die 2-fache Förderung haben.
Nicht alle Agenturen oder „private“ Pfleger achten auf folgende Details.
Manche lassen ihre Kunden hierüber gar vollkommen in Unkenntnis:
Die doppelte Förderung von Euro 550,00 erhalten zu betreuende Personen ausschließlich für zwei im selben Kalendermonat gemeldete und aktiv sozialversicherte, selbstständige Betreuer. Wir bemühen uns darum, dass Ihre beiden, sich abwechselnden Pfleger durchgängig angemeldet bzw. aktiv-sozialversichert bleiben (dies auch in den wechselbedingten Pflegepausen). Denn, würde einer Ihrer beiden Betreuer (oder seine Agentur) sein Gewerbe stilllegen, oder abwechselnd die Sozialversicherung an- und abmelden, wäre also im Kalendermonat nur mehr ein Betreuer gemeldet, so hätten Sie auch nur mehr Anspruch auf die einfache Förderung von Euro 275,00.
Achtung:
Viele Agenturen melden ihre Pfleger abwechselnd an und ab, um die Sozialversicherungsbeiträge für die Pfleger einzusparen und um somit billigere Angebote machen zu können. Fragen Sie bitte danach und achten Sie darauf, da sie in einem solchen Fall ja auch nur Anspruch auf eine monatliche Förderung haben.
Unsere Agentur hingegen achtet, soweit es uns möglich ist, genau darauf, dass Sie stets Anspruch auf 2 Förderungen haben. Wir arbeiten im Regelfall mit zwei bei Ihnen gemeldeten Pflegern.
Ausnahme:
Im allerersten Betreuungsmonat, kann keine 2-fache Förderung in Anspruch genommen werden, da noch kein 2-ter Betreuer bekannt ist!