2-Fach Förderung

Ihr Anspruch auf die Zweifach-Förderung

In Niederösterreich haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine zweifache Förderung - kontaktieren Sie jetzt gleich Ihre 24-Stunden-Pflege in Langenlois!

 

Wir achten darauf und bemühen uns, dass Sie für Ihre Personenbetreuung auch tatsächlich Anspruch auf die 2-fache Förderung haben. Nicht alle Agenturen oder privaten PflegerInnen achten auf die dafür notwendigen Details, manche lassen ihre Kunden gar komplett in Unkenntnis. Das gefällt uns nicht, wir machen es besser!

Wie die Zweifach-Förderung funktioniert

Die doppelte Förderung von Euro 640,00 erhalten zu betreuende Personen ausschließlich für zwei im selben Kalendermonat gemeldete und aktiv sozialversicherte selbstständige Betreuer. Wir bemühen uns darum, dass Ihre beiden abwechselnden Pfleger durchgängig angemeldet bzw. aktiv sozialversichert bleiben, auch in den wechselbedingten Pflegepausen.

Sie bekommen, was Ihnen zusteht!

Viele Agenturen melden ihre PflegerInnen abwechselnd an und ab, um die Sozialversicherungsbeiträge für die PflegerInnen einzusparen und um somit billigere Angebote machen zu können. Das heißt für Sie, dass im Kalendermonat nur mehr ein Betreuer gemeldet ist und Sie somit auch nur mehr Anspruch auf die einfache Förderung von Euro 275,00 haben.

 

Wir achten genau darauf, dass Sie stets Anspruch auf zwei Förderungen haben und arbeiten im Regelfall mit zwei bei Ihnen gemeldeten PflegerInnen. Die einzige Ausnahme: Im allerersten Betreuungsmonat kann keine zweifache Förderung in Anspruch genommen werden, da noch kein zweiter Betreuer bekannt ist.

Gerne erklären wir Ihnen alle Details zur Zweifach-Förderung für die 24-Stunden-Pflege in Niederösterreich! Wir bei der Personenbetreuung Stöckl beraten Sie ehrlich rund um Förderzuschüsse und unterstützen Sie bei der Beantragung!