Förderungen
Alle wichtigen Voraussetzungen für die Zweifach-Förderung der 24-Stunden-Personenbetreuung in Niederösterreich. Die Personenbetreuung Ing. Stöckl unterstützt Sie bei Ihrem Förderantrag!
Was uns von Billig-Anbietern unterscheidet, ist, dass wir Ihnen wirklich dauerhaft zur Seite stehen. Wir informieren Sie und Ihre Betreuer verlässlich und organisieren Betreuung, auch in bürokratischen Angelegenheiten. Wir beraten Sie in allen Belangen und unterstützen Sie auch im Hinblick auf die möglichen Förderungen. Wir sind für Sie stets erreichbar!
- Zwei PersonenbetreuerInnen müssen im gleichen Kalendermonat (also zugleich) angemeldet sein.
- Beide BetreuerInnen dürfen in den betroffenen Kalendermonaten ausschließlich für Sie tätig sein.
- Um die volle Förderung zu bekommen, muss das monatliche Nettoeinkommen der zu betreuenden Person unter 2.500,00 Euro liegen (darüber wird auf 3.300,00 Euro aufgestockt). Pflegegeld und das Einkommen weiterer Angehöriger zählen hier nicht mit.
- Der Hauptwohnsitz der zu betreuenden Person liegt in Österreich (am Pflegeort).
- Mindestens Pflegestufe 3 oder bei Pflegestufe 1 und 2 mit ärztlichem Demenznachweis.
- Weitere Voraussetzungen sind durch den mit unserer Hilfe abgeschlossenen Betreuungsvertrag geregelt.

Euro 800,00 je Kalendermonat, in dem zwei PersonenbetreuerInnen gemeldet sind. Gerne erledigen wir für Sie alle Belange rund um ihre Förderung wie den Antrag, laufende Datenaktualisierung oder Obacht um Fördervoraussetzungen.
Höhe der doppelten Förderung
Pflegegeld
BeispielbezeichInformation zu den Pflegestufen 1 bis 7
Hinsichtlich des Pflegegelds (Pflegegeldantrag) wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Hausarzt oder an Ihr behandelndes Krankenhaus (Arzt, Sozialer Dienst, Pflegepersonal). Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.
Voraussetzungen für die 7 Pflegestufen (Quelle: www.oesterreich.gv.at)
Mehr als 65 Stunden 1 .....206,20 Euro
Mehr als 95 Stunden 2 .....380,30 Euro
Mehr als 120 Stunden 3 .....592,60 Euro
Mehr als 160 Stunden 4 .....888,50 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist. 5 .....1.206,90 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich nicht koordinierbare Betreuungsmaßnahmen
erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen
sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der
Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oderFremdgefährdung
gegeben ist. 6 .....1.685,40 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit
funktioneller Umsetzung möglich sind oder eingleich zu achtender Zustand vorliegt 7 .....2.214,80 Euro
Wenn Sie weitere Fragen zu Förderungen in Niederösterreich haben, wenden Sie sich gerne an Personenbetreuung Ing. Rainer Stöckl, Ihrer zuverlässigen 24-Stunden-Heimbetreuung in Langenlois!
