Allgemeine Regelungen rund um die 24h-Personenbetreuung
Sie interessieren sich für die Personenbetreuung Ing. Rainer Stöckl? Wir haben für Sie häufige Fragen zur 24-Stunden-Personenbetreuung in Niederösterreich beantwortet:
Wir sind für all Ihre Fragen rund um Ihre 24-Stunden-Betreuung da. Als regionales Unternehmen sind wir für Sie immer gut erreichbar und kennen uns mit allen Regelungen und Förderansprüchen in Niederösterreich bestens aus.
Herkunft und Deutschkenntnisse unserer Betreuungskräfte?
Unsere Betreuer stammen zum Großteil aus dem Westen Rumäniens, zumeist aus der Gegend um Timisoara und Resita. Wir garantieren für die von Ihnen gewünschten Mindest-Deutschkenntnisse
Mobilität unserer Betreuungskräfte?
Unsere Betreuer*innen sind im Regelfall rumänische Damen, welche leider selten einen Führerschein oder ein Auto besitzen. Zumeist können sie jedoch Rad fahren oder zu Fuß notwendige Besorgungen für Sie erledigen. Gerne vermitteln wir auch männliche Betreuer, die erfahrungsgemäß meistens Führerschein und Auto besitzen und evtl. sogar bereit wären, ihr Fahrzeug mitzubringen.
Was, wenn Patienten ins Krankenhaus kommen oder vorübergehend zur Reha gehen?
Bei längerer Abwesenheit des Patienten hat der Kunde die Wahl zu entscheiden, den Betreuer oder die Betreuerin nachhause zu schicken oder gegen volles Entgelt vor Ort zu belassen. In diesem Fall erledigen die persönlichen BetreuerInnen gerne auch andere Arbeiten im Haushalt oder betreuen Sie im Krankenhaus, sofern das verkehrstechnisch möglich ist.
Zwei Stunden Pause:
Unsere BetreuerInnen bleiben im Regelfall 4-5 Wochen bei Ihnen, sieben Tage die Woche, rund um die Uhr. Jedoch steht ihnen täglich, irgendwann in der Zeit zwischen 13 und 16 Uhr, eine zweistündige durchgehende Pause zu. Kann eine solche Pause vom Betreuungspersonal aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit, wie bei schwerer Demenz, nicht in Anspruch genommen werden, so handelt es sich um einen erhöhten Pflegeaufwand, der mit einem kleinen pauschalen Aufpreis abzugelten ist.
Kündigungsfristen?
Sowohl der Betreuungsvertrag (Vertrag mit der Betreuerin, dem Betreuer), als auch der Vermittlungsvertrag (Vertrag mit unserem Unternehmen) kann von den jeweiligen Vertragspartnern jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Automatisch erlöschen die beiden Verträge im Todesfall.
Gerne beantworten wir Ihnen alle weiteren Fragen zu den allgemeinen Regelungen für den 24-Stunden-Betreuungsdienst in Niederösterreich! Kontaktieren Sie gern das Team der Personenbetreuung Ing. Rainer Stöckl!
