Kosten & Zahlungsmodalitäten

Entgeltgestaltung für die 24-Stunden-Personenbetreuung

Die Entgeltgestaltung:

Die Kosten für Ihre Personenbetreuung setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Tagesentgelte der Betreuer, welche in Summe vor der Abreise in bar an die Betreuer auszuzahlen sind (Zusammensetzung siehe weiter unten)
  • Vermittlungsentgelt (= pauschale Unkosten- & Aufwandsentschädigung), monatlich auf unser Firmenkonto zu überweisen. Ein zusätzliches einmaliges Vermittlungsentgelt wird nur dann verrechnet, wenn die Betreuung nur kurz andauert.
  • Pauschales Entgelt für die Qualitätssicherung durch unsere Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin

Sonstiges, Feiertagsbonuse für die BetreuerInnen:

Es sind keine weiteren Entgelte zu zahlen (keine Extraentgelte für Sozialversicherungen etc.). Lediglich an Weihnachten, Silvester und Ostern fallen unwesentliche (da einmalige) Bonuszahlungen (Euro 250,00/50,00/150,00) für unsere Pfleger an.

Tagesentgelte für die Betreuer (Zusammensetzung)

 

Die Tagesentgelte der Betreuer setzen sich nach folgenden Kenngrößen zusammen:

  • Pflegestufe
  • Besonderem Pflegeaufwand
    • Schutzhosenablehnung
    • Mobilität und Mobilisierungsaufwand
    • Ist eine 2 Stunden-Pause möglich
    • Anzahl der Nachteinsätze
    • Zugänge (PEG-Sonde, ...)
    • Hautdefekte (Dekubitus)
    • Anzahl der zu betreuenden Personen
  • Wohnsituation
    • Personen im Haus/Haushalt
    • Einheizen notwendig
    • Internetanschlussmöglichkeit
    • Infrastruktur im Ort

Alle diese Kenngrößen führen infolge zu einen Tagesentgelt-Vorschlag für die Betreuungskräfte. Da sehr viele Kenngrößen zum Tagesentgelt führen, die auch untereinander in Abhängigkeit gebracht werden, ist eine korrekten Aufschlüsselung hier auf unserer Homepage leider nicht möglich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich direkt bei uns. Gerne kommen wir auch auf ein unverbindliches und unentgeltliches Informationsgespräch zu Ihnen.

Zahlungsmodalitäten

Zahlungsmodalitäten zum Betreuungsentgelt

Die Betreuer erhalten ihr Betreuungsentgelt normalerweise ausschließlich nach tatsächlichen Betreuungstagen.

Bei geringerer Anwesenheit aber (< 3 Wochen) erhalten die Betreuer ein kleines Zusatzentgelt. Diese Regelung dient zur Absicherung unserer PflegerInnen. Diesen entstehen nämlich bereits aufgrund ihrer Anreise und Anmeldung Unkosten in der Größenordnung von etwa Euro 390,00 bis Euro 540,00 aus zweimal Fahrtgeld (Hin- und Retourfahrt) und ein- bis zweimal Sozialversicherungsbeitrag (für womöglich ein bis zwei beteiligte Kalendermonate). Das gesamte gebührende Entgelt ist den Betreuern jeweils bis zum 5. des Folgemonats, jedenfalls aber vor Abreise zu entgelten. Für das erhaltene Honorar stellen unsere PflegerInnen Honorarnoten, welche die zu betreuenden Personen auch für etwaige Steuererklärungen verwenden können.

Zahlungsmodalitäten zum Vermittlungsentgelt

Das Vermittlungsentgelt ist für alle Kalendermonate zur Gänze zu entrichten, jeweils im Nachhinein bis spätestens zum 5. des folgenden Kalendermonats.

Kosten für die Betreuung einer zweiten Person

Häufig wird der Wunsch geäußert, auch den Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin der zu pflegenden Person (oder eine andere zweite Person) mitzuversorgen, mitzupflegen oder einfach nur für diese Person mitzukochen (oder den Haushalt mitzuführen). Auch das ermöglichen unsere Betreuer. Sprechen Sie bitte mit uns. Es entstehen daraus nur geringfügige Mehrkosten. Unsere Betreuer verrechnen für diese zusätzliche Dienstleistung lediglich kleinere bis mittlere pauschale Zusatzentgelte. Diese pauschalen Zusatzentgelte sind aus einer Tabelle ersichtlich, die wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung stellen, oder bei Bedarf mailen.

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